Wokeness in der HR- und Arbeitsrechtspraxis

Go woke – go broke?

In diesem Beitrag werden aktuelle Aspekte von sog. Wokeness für die betriebliche und arbeitsrechtliche Praxis sowie Tendenzen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung aufgezeigt.

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 Bild: JuanM/stock.adobe.com
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Woke bedeutet in hohem Maß politisch wach und engagiert zu sein gegen insbesondere rassistische, sexistische und bzw. oder soziale Diskriminierung, wobei auch zum Teil eine Ausdehnung auf ESG- und CSR-Themen, Green/Sustainable, Diversity, Inklusive HR und die damit verbundenen Berichtspflichten erfolgt (vgl. Mückl, ArbRAktuell 2022, S. 303; Keilich, SPA 2024, S. 73).

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

Boris Wein

Boris Wein
Rechtsanwalt, Head of Labour Law, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein

Boris Wein

Geschäftsführer Tarif- und Arbeitsmarktpolitik, Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.

· Artikel im Heft ·

Wokeness in der HR- und Arbeitsrechtspraxis
Seite 8 bis 15
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