Workation

Fortsetzung der Aufsatzreihe zur Mitarbeiterbindung

Durch den Einzug der Digitalisierung in die Arbeitswelt verschwimmen die Grenzen zwischen Freizeit und Beruf immer mehr. Neben Homeoffice und mobiler Arbeit wird auch die sog. „Workation“ immer beliebter. Arbeiten von überall und jederzeit – das setzen viele Arbeitnehmer mittlerweile als Mindeststandard voraus, um einen Arbeitgeber für sich überhaupt nur in Erwägung zu ziehen – die Workation liegt voll im Trend. Zu beachten sind jedoch nicht nur das Arbeits-, sondern auch Bereiche des Aufenthalts-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts (vgl. ergänzend hierzu Adam/Klein/Herda in AuA 7/22, S. 14ff.).

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 Bild: svetazi/stock.adobe.com
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Was ist Workation?

Der Begriff „Workation“ setzt sich aus den Wörtern „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub) zusammen, also eine Verbindung zwischen Arbeit und Urlaub – meist und aus Sicht vieler Arbeitnehmer idealerweise im bzw. aus dem Ausland. Der Arbeitsort wird sozusagen kurzerhand an den Urlaubsort verlagert. Der Begriff ist umgangssprachlich und es gibt bisher keine gesetzlich festgelegte Definition des Begriffs bzw. eine einhellige Meinung, was darunter genau zu verstehen ist. Aus arbeitsrechtlicher Sicht handelt es sich genau genommen um eine Form des mobilen Arbeitens.

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Sarah Klachin

Sarah Klachin
LL.M., Rechtsanwältin, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors PartmbH, München

Gabriele Kaderka

Gabriele Kaderka
Rechtsanwältin, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Part mbB

· Artikel im Heft ·

Workation
Seite 24 bis 27
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