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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Yoga-Kurs
Der Kläger ist in Berlin bei der Beklagten als System- und Qualitätsmanager beschäftigt. Er beantragte bei der Beklagten einen einwöchigen Bildungsurlaub und beabsichtigte, einen von der Volkshochschule angebotenen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ zu besuchen.
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