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ARBEITSRECHT
Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung
Unterschätzte Ausnahmen des Grundsatzes „ohne Arbeit kein Lohn“
Der Grundsatz und seine Ausnahmen
Die Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Anstellungsverhältnis, nämlich die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu bezahlen, und die Pflicht des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, stehen grundsätzlich in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, dem sog. Synallagma.
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