Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung
Der Grundsatz und seine Ausnahmen
Die Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Anstellungsverhältnis, nämlich die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu bezahlen, und die Pflicht des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, stehen grundsätzlich in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, dem sog. Synallagma. Bei der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung handelt es sich um eine Fixschuld, deren Erfüllung mit Ablauf der Zeit, für die sie zu erbringen ist, unmöglich wird.
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Kathrin Brügger

Gabriele Kaderka

· Artikel im Heft ·
Zwecke und Modelle
Die Anschaffung von Arbeitskleidung dient regelmäßig zwei Zwecken:
- Aus Arbeitsschutz-
Ausgangssituation
Vor und während eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber in der Praxis naturgemäß ein gesteigertes Interesse
Vergütungsfragen nicht gesetzlich geregelt
Das ArbZG ist ein öffentlich-rechtliches Arbeitsschutzrecht. Es beruht auf einer
Gespaltene Gesellschaft
Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat Deutschland seit dem vergangenen Herbst wieder fest im Griff und ganz
Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die
Ausgangslage
Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. So war es zunächst seitens der Arbeitgeber für