Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung
Der Grundsatz und seine Ausnahmen
Die Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Anstellungsverhältnis, nämlich die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu bezahlen, und die Pflicht des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, stehen grundsätzlich in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, dem sog. Synallagma. Bei der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung handelt es sich um eine Fixschuld, deren Erfüllung mit Ablauf der Zeit, für die sie zu erbringen ist, unmöglich wird.
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Kathrin Brügger
Gabriele Hofmann
· Artikel im Heft ·
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