Zurückweisung Kündigung

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 Bild: Daniel/stock.adobe.com
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Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung gegenüber einer Luftsicherheitsassistentin. Das Arbeitsverhältnis war von Beginn an mit erheblichen Fehlzeiten belastet, die sich auf zwischen 60 und über 100 Kalendertage pro Jahr summierten. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) verlief erfolglos. Termine wurden durch die Mitarbeiterin abgesagt. Die Krankheitskosten summierten sich auf 13.176,42 Euro zzgl. 2.141 Euro im Jahr der Kündigung.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Zurückweisung Kündigung
Seite 675
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