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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Zwangsvollstreckung aus Weiterbeschäftigungstitel
Einem bei einer Klinik angestellten Oberarzt in der psychiatrischen Institutsambulanz war am 4.5.2022 fristlos gekündigt worden wegen des Vorwurfs grober Behandlungsfehler. Das ArbG hielt die Kündigung für unwirksam und verurteilte die Klinik zur Weiterbeschäftigung als Oberarzt in der psychiatrischen Institutsambulanz bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens.
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