Absinken der Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter in einem Betrieb unter den Schwellenwert
Problempunkt
In einem Kölner Betrieb mit ungefähr 120 Mitarbeitern war im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt worden. Zum 1.8.2020 sank die Zahl der schwerbehinderten Menschen in dem Betrieb auf vier Beschäftigte. Die Arbeitgeberin informierte daraufhin die Schwerbehindertenvertretung darüber, dass sie nun – vor Ablauf der Regelamtszeit von vier Jahren– nicht mehr existiere und die schwerbehinderten Beschäftigten von der Schwerbehindertenvertretung in einem anderen Betrieb der Arbeitgeberin vertreten würden.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung streiten in einem Betrieb mit gut 700 Beschäftigten um den Umfang der
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über das Recht zur Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung an Betriebsversammlungen in
Problempunkt
Die Klägerin ist 47 Jahre alt, ledig und schwerbehindert mit einem GdB von 60. Seit dem 1.8.2006 ist sie bei der
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
Was bedeutet bEM?
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig
Eine Fachangestellte für Bürokommunikation war seit dem 1.9.2021 als Assistenz und Vorzimmerkraft des Amtsleiters im Amt für Mobilität