Arbeitszeiterfassung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Problempunkt
Die Arbeitgeberinnen und der beteiligte Betriebsrat verhandelten im Jahr 2018 über eine Betriebsvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung. Eine Einigung kam jedoch nicht zustande. Auf Antrag des Betriebsrats setzte das ArbG daraufhin eine Einigungsstelle ein, deren Zuständigkeit die Arbeitgeberinnen rügten. Infolgedessen leitete der Betriebsrat ein Beschlussverfahren ein und begehrte vor dem ArbG die Feststellung, dass ihm ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems zustehe.
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Christian Kolland
· Artikel im Heft ·
Worum geht es?
Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:
„1. Arbeitgeber
Problempunkt
Mehrere Arbeitgeber (nachfolgend: Arbeitgeberinnen) betrieben eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb
Problempunkt
Der Betriebsrat verlangte von der Arbeitgeberin, Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Arbeitszeiterfassungssystems der im
Noch immer ist die Aufregung über den BAG-Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21, Kurzbesprechung in AuA 2/23, S. 55) zur Arbeitszeiterfassung
Das Unternehmen
Das mittelständische Familienunternehmen der Metall- und Elektroindustrie ist als Zulieferer hochwertiger Produkte für die Industrie
Problempunkt
Die Arbeitgeberinnen, die einen Gemeinschaftsbetrieb – ein Verteilzentrum – in W betreiben, beabsichtigten, Microsoft