Betriebsratsanspruch auf Listen Schwerbehinderter
●Problempunkt
Die Beteiligten streiten über einen Auskunftsanspruch des Betriebsrats. Der Betriebsrat eines Entsorgungsdienstleisters wollte sicherstellen, dass dieser im Betrieb K seine diversen Pflichten zugunsten von Schwerbehinderten und Gleichgestellten einhält. Um den Bedenken des Arbeitgebers entgegenzukommen, hatte der Betriebsrat ein umfangreiches internes Datenschutzkonzept erstellt. Der Arbeitgeber verweigerte die Herausgabe. Der Antrag hatte vor dem ArbG Karlsruhe und dem LAG Baden-Württemberg Erfolg.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
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