Darlegungslast für Überstundenvergütung
Problempunkt
Der Kläger war im Einzelhandelsunternehmen der Beklagten als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Die Arbeitszeit wurde durch den Kläger im Wege einer technischen Zeitaufzeichnung erfasst. Dabei wurden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit gespeichert. Eine gesonderte Erfassung von Pausen fand nicht statt. Die gesetzlichen Pausen wurden durch den Arbeitgeber nachträglich abgezogen und nicht vergütet.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)
Ausgangslage
Durch einen Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras und der
Darlegungs- und Beweislast beim Überstundenprozess
Kommt es bei der Leistung von Überstunden zu Streitigkeiten, ist zumeist auch die tatsächliche
Problempunkt
Zwischen den Parteien besteht Streit über die tarifvertragliche Gewährung von Überstundenzuschlägen. Die Klägerin ist für
Worum geht es?
Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:
„1. Arbeitgeber
Überblick über die Rechtsquellen
Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen