Direkt zum Inhalt
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Darlegungslast für Überstundenvergütung

Art. 31 Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Problempunkt

Der Kläger war im Einzelhandelsunternehmen der Beklagten als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Die Arbeitszeit wurde durch den Kläger im Wege einer technischen Zeitaufzeichnung erfasst. Dabei wurden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit gespeichert. Eine gesonderte Erfassung von Pausen fand nicht statt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium