Darlegungslast für Überstundenvergütung
Problempunkt
Der Kläger war im Einzelhandelsunternehmen der Beklagten als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Die Arbeitszeit wurde durch den Kläger im Wege einer technischen Zeitaufzeichnung erfasst. Dabei wurden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit gespeichert. Eine gesonderte Erfassung von Pausen fand nicht statt. Die gesetzlichen Pausen wurden durch den Arbeitgeber nachträglich abgezogen und nicht vergütet.
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Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)
Ausgangslage
Durch einen Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras und der
Worum geht es?
Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:
„1. Arbeitgeber
Überblick über die Rechtsquellen
Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen
Fehlende vertragliche Regelungen
Problemstellung:
Viele Unternehmen führen mobile Arbeit lediglich als informelle Option ein, ohne
Zwischen Arbeitsmotivation und Betriebsratsbehinderung
Zunächst muss man unterscheiden zwischen der bedarfsbezogenen Freistellung zur