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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Höhe von Nachtarbeitszuschlägen

§ 6 Abs. 5 ArbZG

Problempunkt

Die Klägerin arbeitet als Altenpflegerin bei der nicht tarifgebundenen Beklagten. Der Einsatz erfolgt als Dauernachtwache. Sie wird mit einem fixen Bruttostundenentgelt vergütet. Hinzu kommt ein Zuschlag für die Nachtarbeit i. H. v. 15 %. Die Klägerin begehrt einen Nachtarbeitszuschlag i. H. v. insgesamt mindestens 30 %. Aus § 6 Abs.

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