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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen
§ 6 Abs. 5 ArbZG
Problempunkt
Die Klägerin arbeitet als Altenpflegerin bei der nicht tarifgebundenen Beklagten. Der Einsatz erfolgt als Dauernachtwache. Sie wird mit einem fixen Bruttostundenentgelt vergütet. Hinzu kommt ein Zuschlag für die Nachtarbeit i. H. v. 15 %. Die Klägerin begehrt einen Nachtarbeitszuschlag i. H. v. insgesamt mindestens 30 %. Aus § 6 Abs.
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