Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung elektronischer Zeiterfassung
Problempunkt
Mehrere Arbeitgeber (nachfolgend: Arbeitgeberinnen) betrieben eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb. Im Jahr 2018 einigten sich die Arbeitgeberinnen mit dem dort bestehenden Betriebsrat auf eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Arbeitszeit. In engem zeitlichen Nexus hierzu wurden – jedoch erfolglos – zudem separate Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung geführt.
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David Johnson
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Arbeitgeberinnen und der beteiligte Betriebsrat verhandelten im Jahr 2018 über eine Betriebsvereinbarung zur
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