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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmütter
§§ 22 ff., 43 SGB VIII; § 14 MuSchG a. F.; RL 2010/41/EU
Problempunkt
Die Klägerin ist Tagespflegeperson in der Kindertagespflege. Sie hat vom beklagten Landkreis als örtlich zuständigem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2010 eine bis zum 31.3.2015 befristete Erlaubnis zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern in der Kindertagespflege erhalten.
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