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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Keine Höchstbetragsgrenze für zusätzlichen Abfindungsbetrag wegen Schwerbehinderung
§ 75 BetrVG
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger ist bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer Werksschließung im Betrieb der Beklagten wurde zwischen den Betriebsparteien ein Sozialplan vereinbart, welcher auch auf den Kläger Anwendung findet. Danach hat der Kläger einen Anspruch auf eine Abfindung zum Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes.
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