Keine Höchstbetragsgrenze für zusätzlichen Abfindungsbetrag wegen Schwerbehinderung
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger ist bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer Werksschließung im Betrieb der Beklagten wurde zwischen den Betriebsparteien ein Sozialplan vereinbart, welcher auch auf den Kläger Anwendung findet. Danach hat der Kläger einen Anspruch auf eine Abfindung zum Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes.
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Problempunkt
Im Juni 2019 schloss die Beklagte anlässlich einer Betriebsstilllegung mit dem Betriebsrat u. a. einen Sozialplan, der
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In einem Kölner Betrieb mit ungefähr 120 Mitarbeitern war im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
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Der Kläger begehrt eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Seine Tätigkeit
Hintergrund
Arbeitgeber sind beim Personalabbau wegen der strengen Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen regelmäßig der
Problempunkt
Die Beklagte bietet Lösungen für Dach und Fassade an und vertreibt die hierfür notwendigen Produkte. Der Kläger ist seit