Keine Höchstbetragsgrenze für zusätzlichen Abfindungsbetrag wegen Schwerbehinderung

§ 75 BetrVG

Es verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Betriebsparteien in einem Sozialplan grundsätzlich die Gewährung eines zusätzlichen Abfindungsbetrags zum Ausgleich der durch eine Schwerbehinderung bedingten wirtschaftlichen Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlusts vorsehen, dessen Zahlung aber wegen einer im Sozialplan vorgesehenen Höchstbetragsregelung bei älteren schwerbehinderten Arbeitnehmern unterbleibt.

(Leitsatz des Gerichts)

BAG, Urteil vom 11.10.2022 – 1 AZR 129/21

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Problempunkt

Der schwerbehinderte Kläger ist bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer Werksschließung im Betrieb der Beklagten wurde zwischen den Betriebsparteien ein Sozialplan vereinbart, welcher auch auf den Kläger Anwendung findet. Danach hat der Kläger einen Anspruch auf eine Abfindung zum Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes.

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Keine Höchstbetragsgrenze für zusätzlichen Abfindungsbetrag wegen Schwerbehinderung
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