Keine Mitbestimmung bei Zusatzentgelten im Arbeitgeberermessen
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist tarifgebundene Trägerin eines Krankenhauses und wendet den TV-Ärzte/VKA an. Dieser Tarifvertrag sieht für die beschäftigten Ärzte mehrere Entgeltgruppen mit jeweils mehreren Erfahrungsstufen vor. Zur Personalgewinnung oder -bindung stellt es der Tarifvertrag außerdem in das Ermessen des Arbeitgebers, ob er im Einzelfall einen Arzt höher als eigentlich vorgesehen einstuft (sog. Vorweggewährung von Stufen) oder ihm, wenn er die Endstufe der Entgeltgruppe erreicht hat, eine Zulage von bis zu 20 % zahlt.
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Dr. Markus Sprenger

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Problempunkt
Die Arbeitgeberin A wendet in ihrem Betrieb den Gehaltstarifvertrag für Angestellte der Druck-/Medienindustrie (GTV) an. Oberste
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2002 als Geschäftsstellenverwalterin und Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des BVerwG beschäftigt. Auf