Direkt zum Inhalt
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Keine Pauschalzahlung bei Verzug des Arbeitgebers

§ 288 Abs. 5 BGB; § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG

Problempunkt

Der Gesetzgeber hatte durch das „Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr“ vom 22.7.2014 § 288 Abs. 5 BGB neu gefasst. Seitdem ist dort geregelt, dass bei Schuldnerverzug mit Entgeltforderungen dem Gläubiger stets eine Pauschale von 40 Euro zu zahlen ist.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.