Kündigung eines im Ausland beschäftigten Arbeitnehmers
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die im Inland ansässige Beklagte ist Teil eines international tätigen Konzerns der Öl- und Erdgasindustrie mit Hauptsitz in Schottland. Die Beklagte führt in Deutschland einen Betrieb in B, in dem regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Kläger war bei der Beklagten seit Juni 2007 tätig und durchgehend im Ausland eingesetzt, zuletzt in Algerien.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 15.2.2016 ordentlich zum 31.5.2016, ohne zuvor den im Betrieb B errichteten Betriebsrat zu beteiligen.
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Volker Stück
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