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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung: Einwurf-Einschreiben, Zugang und Anscheinsbeweis
§ 130 Abs. 1Satz 1 BGB; § 4Abs. 1 KSchG
Problempunkt
Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis zunächst im März 2022 außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Die Klägerin war im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwanger. Mit Bescheid vom 25.7.2022 erteilte das zuständige Regierungspräsidium dem Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
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