Kündigung wegen öffentlicher Kritik am Arbeitgeber
Problempunkt
Der Kläger war seit dem 1.10.2020 bei der Beklagten als Mitarbeiter im therapeutischen Team im Maßregelvollzug mit einer 40-Stunden-Woche bei einem Bruttomonatsentgelt i. H. v. 4.300 Euro beschäftigt. Der Kläger war einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Er erhielt am 21.2.2022 eine fristlose und eine hilfsweise ordentliche Kündigung, weil er den Arbeitgeber mit massiver Kritik überzogen hatte, die er auch im Internet öffentlich verbreitete, u. a.
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Volker Stück

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Problempunkt
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