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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung wegen öffentlicher Kritik am Arbeitgeber
BGB § 626; Art. 5 GG; EMRK Art. 10
Problempunkt
Der Kläger war seit dem 1.10.2020 bei der Beklagten als Mitarbeiter im therapeutischen Team im Maßregelvollzug mit einer 40-Stunden-Woche bei einem Bruttomonatsentgelt i. H. v. 4.300 Euro beschäftigt. Der Kläger war einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
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