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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung wegen öffentlicher Kritik am Arbeitgeber

BGB § 626; Art. 5 GG; EMRK Art. 10

Problempunkt

Der Kläger war seit dem 1.10.2020 bei der Beklagten als Mitarbeiter im therapeutischen Team im Maßregelvollzug mit einer 40-Stunden-Woche bei einem Bruttomonatsentgelt i. H. v. 4.300 Euro beschäftigt. Der Kläger war einem Schwerbehinderten gleichgestellt.

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