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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung wegen Teamunfähigkeit und ungehöriger Äußerungen

§ 1 Abs. 2 KSchG; § 167 SGB IX

Problempunkt

Die Klägerin ist 47 Jahre alt, ledig und schwerbehindert mit einem GdB von 60. Seit dem 1.8.2006 ist sie bei der Beklagten, einem Chemieunternehmen, im Customer Service Center beschäftigt und verdient 4.943 Euro brutto/Monat. Am 15.9.2014 erhielt die Klägerin eine schriftliche Abmahnung, weil sie angedroht hatte „krankzufeiern“.

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