Kündigungsschutz: Wirksamkeit einer Zustimmung des Integrationsamts
Problempunkt
Die Klägerin – zuletzt als Hilfspolizistin im öffentlichen Dienst tätig und einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt – war beim beklagten Arbeitgeber seit dem Jahr 2002 beschäftigt. Vor dem Hintergrund eines (mutmaßlichen) Arbeitszeitbetrugs bzw. einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung beantragte der Arbeitgeber mit Schreiben vom 23.8.2018 beim Integrationsamt eine Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung bzw. einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.
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David Johnson
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger begehrt eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Seine Tätigkeit
● Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, auf krankheitsbedingte Gründe gestützten Kündigung. Eine
Ein 56-jähriger Betontechnologe war seit 30 Jahren bei einem Baubetrieb beschäftigt. Er verdiente ein Monatsentgelt i. H. v
Problempunkt
Die Parteien stritten vorliegend über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines
Problempunkt
Die Klägerin ist 47 Jahre alt, ledig und schwerbehindert mit einem GdB von 60. Seit dem 1.8.2006 ist sie bei der
Selbst bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von fünfeinhalb Jahren kann eine krankheitsbedingte Kündigung daran scheitern, dass