Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft als Gewerkschaftssekretär mit einer festen wöchentlichen Arbeitszeit angestellt. Die Arbeitszeit wurde als Vertrauensarbeitszeit ausgestaltet, so dass der Kläger über den Beginn und das Ende seiner Arbeitszeit grundsätzlich selbst entscheiden kann. Eine Regelung zu Überstunden oder deren Vergütung findet sich im Arbeitsvertrag nicht.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Zwischen den Parteien besteht Streit über die tarifvertragliche Gewährung von Überstundenzuschlägen. Die Klägerin ist für
Ausgangslage
Durch einen Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras und der
Beim BAG standen für den 15.10.2021 mehrere Verfahren zur Entscheidung an und ausnahmsweise lohnt der Blick auf diese Fälle bereits vor
Legislative Low Performance
Die Corona-Pandemie hat das Arbeitsrecht- und -modelle auf den Kopf gestellt (Stück/Wein, AuA 4/20, S. 200). Rasant
Wie bereits in AuA 10/21 zum Urteil vom 15.10.2021 (6 AZR 253/19) berichtet, hatte das BAG zur Frage der Überstundenentstehung bei Teilzeitkräften
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob die klagende Arbeitnehmervereinigung DHV von dem beklagten Unternehmen verlangen kann