Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft als Gewerkschaftssekretär mit einer festen wöchentlichen Arbeitszeit angestellt. Die Arbeitszeit wurde als Vertrauensarbeitszeit ausgestaltet, so dass der Kläger über den Beginn und das Ende seiner Arbeitszeit grundsätzlich selbst entscheiden kann. Eine Regelung zu Überstunden oder deren Vergütung findet sich im Arbeitsvertrag nicht.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

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Problempunkt
Die Neue Assekuranz Gewerkschaft e. V. (NAG) hat sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch wegen einer gewerkschaftlichen Informationsveranstaltungen. Die
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Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft seit dem 1.10.1990 als Gewerkschaftssekretär beschäftigt. Im März 2001
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Dem Urteil des EuGH ist ein Verfahren vor dem Nationalen Gerichtshof in Spanien vorausgegangen, in welchem die spanische
Das LAG Nürnberg (Urt. v. 3.5.2019 – 8 Sa 340/18, v. 30.4.2019 – 7Sa 346/18; Rev. eingelegt unter 6 AZR 254/19 und 6 AZR 253/19) hatte zu entscheiden
Beim BAG standen für den 15.10.2021 mehrere Verfahren zur Entscheidung an und ausnahmsweise lohnt der Blick auf diese Fälle bereits vor