Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

§§ 37 Abs. 4, 78 Satz 2 BetrVG

Die Gehaltsentwicklung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds während seiner Amtsausübung darf nach § 37 Abs. 4 BetrVG in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht zurückbleiben.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 22.1.2020 – 7 AZR 222/19

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft seit dem 1.10.1990 als Gewerkschaftssekretär beschäftigt. Im März 2001 wurde er zum Mitglied des Betriebsrats des Landesbezirks Nord gewählt. Seit den Betriebsratswahlen im Mai 2006 ist der Kläger Betriebsratsvorsitzender und von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt. Er war schon vor seiner Freistellung mit einem Stellenanteil von0,8 als Betreuungssekretär Handel und von 0,2 als stellvertretender Bezirksgeschäftsführer tätig und nach Entgeltgruppe (EG) 8.2 GBV-Entgelt vergütet.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder
Seite 487
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