Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

§§ 37 Abs. 4, 78 Satz 2 BetrVG

Die Gehaltsentwicklung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds während seiner Amtsausübung darf nach § 37 Abs. 4 BetrVG in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht zurückbleiben.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 22.1.2020 – 7 AZR 222/19

1106
Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Bild: Kzenon/stock.adobe.com

Problempunkt

Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft seit dem 1.10.1990 als Gewerkschaftssekretär beschäftigt. Im März 2001 wurde er zum Mitglied des Betriebsrats des Landesbezirks Nord gewählt. Seit den Betriebsratswahlen im Mai 2006 ist der Kläger Betriebsratsvorsitzender und von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt. Er war schon vor seiner Freistellung mit einem Stellenanteil von0,8 als Betreuungssekretär Handel und von 0,2 als stellvertretender Bezirksgeschäftsführer tätig und nach Entgeltgruppe (EG) 8.2 GBV-Entgelt vergütet.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder
Seite 487
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Aktuelle gesetzliche Grundlagen der Betriebsratsvergütung

Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Nichtigkeit der Betriebsratswahl

Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Entwicklung des EBR

Das Betriebsverfassungsrecht endet nach dem Territorialitätsprinzip an den deutschen Grenzen. 1994 hat der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Rechtsverhältnis zum Betriebsrat

In Betrieben mit i. d. R. mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Einführung

Noch lange bevor es das Entgelttransparenzgesetz gab und das Thema der Entgeltgleichheit unter den Geschlechtern

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von