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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder
§§ 37 Abs. 4, 78 Satz 2 BetrVG
Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft seit dem 1.10.1990 als Gewerkschaftssekretär beschäftigt. Im März 2001 wurde er zum Mitglied des Betriebsrats des Landesbezirks Nord gewählt. Seit den Betriebsratswahlen im Mai 2006 ist der Kläger Betriebsratsvorsitzender und von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt.
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