Altersversorgung: Berechnungsdurchgriff im Konzern

1. Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags rechtfertigt einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens nur, wenn sich die durch den Beherrschungsvertrag für die Betriebsrentner begründete Gefahrenlage verwirklicht hat.

2. Dabei genügt es im Prozess, dass der Versorgungsempfänger eine entsprechende Gefahrverwirklichung behauptet. Der Arbeitgeber muss dann darlegen, dass sich die im Beherrschungsvertrag angelegte Gefahrenlage nicht verwirklicht hat.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 10. März 2015 – 3 AZR 739/13

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Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Parteien streiten um die Anpassung der monatlichen Betriebsrente des Klägers.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Beklagten war in den Jahren 1997 bis 2006 durchgängig negativ. In den Jahren 2007 und 2008 erzielte sie positive Jahresergebnisse, die im Wesentlichen aus der Ergebnisübernahme von einem Unternehmen resultierten, das im Jahr 2010 geschlossen wurde. In den Jahren 2009 bis 2011 erlitt die Beklagte erneut Verluste. Zwischen ihr und einer anderen Konzerngesellschaft bestand ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

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