Angabe der Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsschreiben
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Angabe der Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsschreiben
Problempunkt
Der Kläger ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60. Er hatte sich bei einem städtischen Theater mittels E-Mail beworben. Diese enthielt keinen Hinweis auf die Schwerbehinderung. Beigefügt waren jedoch drei Dateien, u. a. eine, die mit "Lebenslauf" betitelt und in acht Unterpunkte gegliedert war.
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