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Anrechnung vorfällig gezahlter Einmalzahlungen auf Mindestlohn

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Anrechnung vorfällig gezahlter Einmalzahlungen auf Mindestlohn

Problempunkt

Der Kläger war als Gebäudereiniger tätig. Zum 1.7.2007 wurde die Branche der Gebäudereinigung in das AEntG aufgenommen. Bis Ende Februar 2008 bestand für diesen Bereich ein für allgemein verbindlich erklärter Lohntarifvertrag, ab 1.3.2008 galt der TV Mindestlohn Gebäudereinigung.

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