Arbeitszeitänderung als Unternehmerentscheidung
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Arbeitszeitänderung als Unternehmerentscheidung
Problempunkt
Die 54 Jahre alte, verheiratete Klägerin ist seit 1987 bei der Beklagten, die einen Lebensmittelmarkt betreibt, als teilzeitbeschäftigte Verkäuferin und Kassiererin mit 26 Std./Woche beschäftigt, überwiegend mit Annahme und Einräumen von Molkereiprodukten. Regelmäßig arbeitete sie Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und Samstag von 7.30 bis 13 Uhr.
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