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Außerordentliche Kündigung nach Überwachung durch Detektiv

Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Außerordentliche Kündigung nach Überwachung durch Detektiv

§ 626 BGB; § 32 Abs. 1 BDSG a. F.

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie den Ersatz von Detektivkosten. Die Beklagte stellt Stanzwerkzeuge/-formen her und der Kläger ist bei ihr seit 1978 im Stanzformenbau beschäftigt. Er war 2014 häufig und seit dem Januar 2015 durchgehend arbeitsunfähig.

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