Außerordentliche Kündigung nach Überwachung durch Detektiv
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Außerordentliche Kündigung nach Überwachung durch Detektiv
§ 626 BGB; § 32 Abs. 1 BDSG a. F.
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie den Ersatz von Detektivkosten. Die Beklagte stellt Stanzwerkzeuge/-formen her und der Kläger ist bei ihr seit 1978 im Stanzformenbau beschäftigt. Er war 2014 häufig und seit dem Januar 2015 durchgehend arbeitsunfähig.
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