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Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

Problempunkt

ie Klägerin hatte sich beim Staatsministerium für Kultur des Freistaats Sachsen um eine befristete Buchhaltungsposition beworben. In ihrem Bewerbungsschreiben wies sie auf ihre Schwerbehinderung hin. Die zuständigen Bearbeiter übersahen dies jedoch.

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