Benachteiligung Schwerbehinderter bei Einstellungsverfahren
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Benachteiligung Schwerbehinderter bei Einstellungsverfahren
Problempunkt
Die Klägerin ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und hatte 2006 die Befähigung zum Richteramt erworben. Beide Staatsexamen hatte sie mit der Note "befriedigend" bestanden. Im Jahr 2007 bewarb sie sich initiativ um eine Stelle als Arbeitsrichterin, u. a. in Bayern.
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