Betriebsratsschulung zum AGG

Ein knapp viertägiges Betriebsratsseminar zum Thema: „Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, das sich u.a. mit Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des AGG und der Ausarbeitung einer Musterbetriebsvereinbarung befasst, ist unabhängig davon erforderlich i.S.d. §§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG, dass konkrete Diskriminierungen oder Ungleichbehandlungen bisher im Betrieb nicht festgestellt werden konnten.

Hessisches LAG, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 9 TaBV 84/07 (n.rk.) §§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG

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Bild: schemev / stock.adobe.com
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Problempunkt

Der fünfköpfige Betriebsrat beantragte bei der Arbeitgeberin um die Jahreswende 2006/2007, die Kosten für ein Seminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu übernehmen, an dem der Betriebsratsvorsitzende teilnehmen sollte. Das viertägige Seminar, das nicht von einer Gewerkschaft angeboten wurde, war mit Seminargebühren von 650 Euro zzgl. MwSt.

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Betriebsratsschulung zum AGG
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Problempunkt

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