Betriebsratsschulung zum AGG
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Betriebsratsschulung zum AGG
Problempunkt
Der fünfköpfige Betriebsrat beantragte bei der Arbeitgeberin um die Jahreswende 2006/2007, die Kosten für ein Seminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu übernehmen, an dem der Betriebsratsvorsitzende teilnehmen sollte. Das viertägige Seminar, das nicht von einer Gewerkschaft angeboten wurde, war mit Seminargebühren von 650 Euro zzgl. MwSt.
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