Direkt zum Inhalt

Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Verpflichtung des beklagten Arbeitgebers, der Klägerin Annahmeverzugsentgelt zu zahlen. Diese hatte sich mit Erfolg gegen mehrere arbeitgeberseitige Kündigungen gewehrt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium