Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
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Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Verpflichtung des beklagten Arbeitgebers, der Klägerin Annahmeverzugsentgelt zu zahlen. Diese hatte sich mit Erfolg gegen mehrere arbeitgeberseitige Kündigungen gewehrt.
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