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Doppelverdienst bei Sozialauswahl maßgeblich

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Doppelverdienst bei Sozialauswahl maßgeblich

Problempunkt

Die Klägerin, geboren 1960, ist Sozialpädagogin und seit 1990 bei der Beklagten als Leiterin einer Kindergarteneinrichtung mit 2 Gruppen angestellt. Sie hat einen minderjährigen, behinderten Sohn, für dessen Unterhalt sie allein aufkommt.

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