Entlassungsverlangen des Betriebsrats als betriebsbedingter Kündigungsgrund
Problempunkt
Im Oktober 2014 und Januar 2015 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der Klägerin, Sachbearbeiterin eines Versicherungskonzerns, und zwei Arbeitskollegen. Mit Schreiben vom 29.4.2015 forderte der Betriebsrat die Beklagte auf, die Klägerin wegen dieser Vorfälle zu entlassen, hilfsweise, sie zu versetzen. Die Beklagte kam dem nicht nach. Mit rechtskräftig gewordenem Beschluss vom 21.8.2015 gab das ArbG Düsseldorf der Beklagten in einem vom Betriebsrat eingeleiteten Beschlussverfahren auf, die Klägerin „zu entlassen“; diese war im Beschlussverfahren vom ArbG Düsseldorf angehört worden.
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Dr. Wolf Hunold
· Artikel im Heft ·
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