Entschädigung aufgrund Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Entschädigung aufgrund Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
§§ 15, 22 AGG; § 82 SGB IX
Problempunkt
Die beklagte Stadt ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Diese hatte eine Stelle eines „Techn. Angestellte/n für die Leitung des Sachgebiets Betriebstechnik“ ausgeschrieben. Gesucht wurde gemäß Stellenausschreibung ein „Dipl.-Ing. (FH) oder staatl. gepr.
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