Förderpflichtenverstoß indiziert Benachteiligung Schwerbehinderter
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Förderpflichtenverstoß indiziert Benachteiligung Schwerbehinderter
Problempunkt
Der Kläger ist schwerbehindert mit einem Grad von 60. Nachdem er mit über vierzig Jahren ein Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung absolviert hatte, bewarb er sich bei einer Gemeinde auf eine Stelle zur Mutterschaftsvertretung. In seiner Bewerbung wies er lediglich auf eine Behinderung hin, verschwieg jedoch bewusst, dass er schwerbehindert ist.
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