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Freiwilligkeitsvorbehalt beim Weihnachtsgeld

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Freiwilligkeitsvorbehalt beim Weihnachtsgeld

Problempunkt

Die Parteien streiten über Weihnachtsgeldansprüche für die Jahre 2009 und 2010. Der Kläger ist seit 2004 beim beklagten Arbeitgeber beschäftigt. Er erhielt zuletzt ein monatliches Bruttogehalt i. H. v. 2.450 Euro. Bezüglich des Weihnachtsgelds enthält der Arbeitsvertrag folgende Regelung:

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