Gewährung der variablen Vergütung nach billigem Ermessen
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Der Kläger ist seit April 1992 bei der Beklagten beschäftigt. Er ist als Wirtschaftsprüfer angestellt und bekleidet eine leitende Position. Das Gesamteinkommen sollte sich nach den getroffenen Vereinbarungen zu 60 % aus einem Fixum und zu 40 % aus einer variablen Vergütung zusammensetzen. Das in Bezug genommene Partnervergütungssystem bestimmte, dass das Zieleinkommen grundsätzlich jährlich neu festgelegt wird.
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Redaktion (allg.)

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Der Kläger erhält ein Fixgehalt und einen variablen Leistungsbonus. Zudem besteht eine Pensionszusage i. H. v. 15 % dieser Vergütung. Die
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Der Kläger ist als Lehrer beim beklagten Land beschäftigt. Mit Wirkung zum 1.8.2006 wurde er an eine andere Schule umgesetzt. Noch im
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Zwischen der Beklagten und dem Gesamtbetriebsrat bestand seit Januar 2007 eine "Betriebsvereinbarung über das Bonussystem im Tarifbereich
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Viele Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten ein Weihnachtsgeld oder sonstige Sonderzahlungen. Um aber nicht dauerhaft gebunden
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Der Kläger erhält laut Arbeitsvertrag jährlich eine Bonuszahlung, die im Ermessen seiner Arbeitgeberin steht. Mit Vorstandsbeschluss von
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Arbeitgeber ist eine Bank in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, bei der das BayPVG Anwendung findet. Der Kläger ist