Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung
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Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung
Problempunkt
Die Parteien stritten über Ansprüche auf Lohnerhöhung und Einmalzahlung. Die klagenden Arbeitnehmer waren bei der ursprünglich tarifgebundenen Rechtsvorgängerin der Beklagten beschäftigt. Die damals nicht tarifgebundene Beklagte übernahm im Oktober 2007 den Betrieb.
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