Höhe des Urlaubsentgelts bei Leiharbeit
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Höhe des Urlaubsentgelts bei Leiharbeit
Problempunkt
Die Parteien stritten über Urlaubsentgelt- und Urlaubsabgeltungsansprüche i. H. v. 936,06 Euro brutto. Der Kläger war beim beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Die Beklagte überließ den Kläger durchgehend der A. GmbH. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag (MTV BZA) des Bundesverbands Zeitarbeit Personaldienstleistungen e. V.
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