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Höhe des Urlaubsentgelts bei Leiharbeit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Höhe des Urlaubsentgelts bei Leiharbeit

Problempunkt

Die Parteien stritten über Urlaubsentgelt- und Urlaubsabgeltungsansprüche i. H. v. 936,06 Euro brutto. Der Kläger war beim beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Die Beklagte überließ den Kläger durchgehend der A. GmbH. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag (MTV BZA) des Bundesverbands Zeitarbeit Personaldienstleistungen e. V.

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