Honorarvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten
Problempunkt
Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat streiten über die Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen entstanden sind.
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Prof. Arnd Diringer

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Vor dem LAG Nürnberg (Beschl. v. 13.6.2017 – 7 TaBV 80/16) stritten der Gesamtbetriebsrat und das Unternehmen über die Freistellung von
Problempunkt
Der 1948 geborene Kläger war bis zum 31.3.2011 bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer