Honorarvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Honorarvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten
§§ 40 Abs. 1, 51 Abs. 1, 80 Abs. 3, 111 Satz 2 BetrVG
Problempunkt
Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat streiten über die Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen entstanden sind.
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