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Honorarvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten

Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Honorarvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten

§§ 40 Abs. 1, 51 Abs. 1, 80 Abs. 3, 111 Satz 2 BetrVG

Problempunkt

Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat streiten über die Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen entstanden sind.

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