Kein Unterlassungsanspruch des Europäischen Betriebsrats §§ 1 Abs. 4 und 5, 30, 45 EBRG;
Problempunkt
Die zentrale Leitung eines international tätigen Konzerns der Automobilzulieferindustrie beabsichtigte, einen Betrieb in Spanien stillzulegen. Der nach dem Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) gebildete Europäische Betriebsrat wollte der zentralen Leitung im Wege einer einstweiligen Verfügung die Durchführung der Maßnahme mit der Begründung untersagen lassen, dass er über die Stilllegung im Vorfeld nicht unterrichtet und angehört worden sei.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·
Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB i. V. m
● Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist ein deutschlandweit tätiges Einzelhandelsunternehmen mit 68 Filialen. Der Antragsteller ist der
Ausgangslage
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden,
am 20. Januar dieses Jahres, dem Tag seiner (zweiten) Amtseinführung, stellte Donald Trump per Dekret alle DEI-Programme in US
Regulatorischer Rahmen
Warum sollten Unternehmen ESG überhaupt in ihre Unternehmens- und insbesondere Vergütungsstruktur integrieren
Transparenz durch Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Themen Klimawandel und Umwelt, soziale Fragen und eine nachhaltige