Keine Erstattung bei Lohn- und Gehaltspfändung
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Keine Erstattung bei Lohn- und Gehaltspfändung
Problempunkt
Die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen durch sog. PfÜBs (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse) verursacht für den Arbeitgeber erhöhten Verwaltungs- und damit auch erhöhten Kostenaufwand. Daher versucht die betriebliche Praxis, diese Kosten - zumeist pauschaliert - dem Arbeitnehmer in Rechnung zu stellen.
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