Keine Zurückweisung der BR-Anhörung wegen fehlender Vollmacht
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Keine Zurückweisung der BR-Anhörung wegen fehlender Vollmacht
Problempunkt
Gem. § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören. Er hat ihm die Gründe für die geplante Kündigung mitzuteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung geben dabei irgendwelche Formvorgaben vor.
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