Klagefrist bei Kündigung eines Schwerbehinderten
Lesedauer: ca. 3 Minuten
Klagefrist bei Kündigung eines Schwerbehinderten
Problempunkt
Der Kläger war bei dem beklagten Arbeitgeber seit Mai 2003 als Automechaniker beschäftigt. Er ist taubstumm und deshalb mit einem GdB von 100 schwerbehindert. Mit Schreiben vom 13.6.2005 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 30.6.2005. Die Zustimmung des Integrationsamts hatte er zuvor nicht eingeholt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
