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Klagefrist bei Kündigung eines Schwerbehinderten

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Klagefrist bei Kündigung eines Schwerbehinderten

Problempunkt

Der Kläger war bei dem beklagten Arbeitgeber seit Mai 2003 als Automechaniker beschäftigt. Er ist taubstumm und deshalb mit einem GdB von 100 schwerbehindert. Mit Schreiben vom 13.6.2005 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 30.6.2005. Die Zustimmung des Integrationsamts hatte er zuvor nicht eingeholt.

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