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Konzerneigene Personalüberlassung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten

Konzerneigene Personalüberlassung

Problempunkt

Im Konzern gibt es eine eigene Arbeitnehmerüberlassungsfirma, die außer den zu verleihenden Mitarbeitern keine sonstigen Arbeitnehmer beschäftigt. Eine Arbeitnehmerüberlassungslizenz liegt nicht vor. Zwischen der Konzernmutter und der Arbeitnehmerüberlassungsfirma bestehen ein Beherrschungs- und ein Gewinnabführungsvertrag.

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