Kranke Arbeitnehmer müssen nicht an Personalgespräch teilnehmen
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Kranke Arbeitnehmer müssen nicht an Personalgespräch teilnehmen
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2007 bei der Beklagten beschäftigt. Am Morgen des 18.3.2013 meldete sie sich per E-Mail von der Arbeit ab und bat spontan um eine Woche Urlaub, um ein Änderungsangebot der Beklagten in Ruhe zu überdenken. Der Geschäftsführer der Beklagten teilte ihr per Mail mittags mit, dass er so lange auf ihre Entscheidung nicht warten könne.
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