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Low Performer: Weniger Leistung - weniger Geld?

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Low Performer: Weniger Leistung - weniger Geld?

Problempunkt

Der Kläger ist als Maler und Lackierer bei der Beklagten tätig. Im März 2006 verrichtete er während zwei Wochen in sechs Wohnungen Maler- und sonstige Gewerke. Mit Schreiben vom 7.4.2006 mahnte ihn der Arbeitgeber wegen Minderleistung ab und zog 502 Euro brutto von seinem Märzlohn wegen "unbezahlten Urlaubs" ab.

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