Mindestlohnsatz für entsandte ausländische Arbeitnehmer
Problempunkt
Für die Ausführung von Elektroarbeiten auf der Baustelle eines Kernkraftwerks in Finnland schloss ESA in Polen nach polnischem Recht Arbeitsverträge mit 186 Arbeitnehmern, die sie an die finnische Zweigniederlassung entsandte. Die Beschäftigten arbeiteten dort auf der Kraftwerksbaustelle und waren in Wohnungen etwa 15 Kilometer entfernt untergebracht. Sie meinten, ihr Entgelt entspräche nicht der Höhe des finnischen Mindestlohns nach den dortigen Tarifverträgen für die Stromwirtschaftsbranche. Sie traten ihre Ansprüche an die finnische Gewerkschaft für den Elektrizitätssektor „Sähköalojen ammattiliitto” ab.
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