Mitbestimmung bei Änderung der Entlohnungsgrundsätze
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Mitbestimmung bei Änderung der Entlohnungsgrundsätze
Problempunkt
Die Arbeitgeberin gehört keinem Arbeitgeberverband an und beschäftigt mehr als 20 Mitarbeiter. Sie hatte 1995 einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der u.a. die Eingruppierung von Mitarbeitern in ein Vergütungsschema vorsah.
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