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Mitbestimmung bei Änderung der Entlohnungsgrundsätze

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Mitbestimmung bei Änderung der Entlohnungsgrundsätze

Problempunkt

Die Arbeitgeberin gehört keinem Arbeitgeberverband an und beschäftigt mehr als 20 Mitarbeiter. Sie hatte 1995 einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der u.a. die Eingruppierung von Mitarbeitern in ein Vergütungsschema vorsah.

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