Mitbestimmung bei Änderung der Entlohnungsgrundsätze
Problempunkt
Die Arbeitgeberin gehört keinem Arbeitgeberverband an und beschäftigt mehr als 20 Mitarbeiter. Sie hatte 1995 einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der u.a. die Eingruppierung von Mitarbeitern in ein Vergütungsschema vorsah. Nachdem sie den Tarifvertrag zu Ende 2003 gekündigt hatte, vereinbarte sie mit neu eingestellten Mitarbeitern individuelle, vom Tarifvertrag abweichende Vergütungen und nahm keine Eingruppierungen unter Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG mehr vor.
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